„Wie ein Schwarm Sperber über Ceole“

Die Abreise des Generals Vendôme von Riva, Ölgemälde aus der Zeit zwischen 1704 und 1728; in der Bildmitte zwischen dem Castello di Arco (rechts) und dem Castello di Tenno ist der Dosso di San Bartolomeo abgebildet. © Wikipedia/Niccolò Caranti, CC BY-SA 4.0

Schlagabtausch um prähistorische Funde von San Bartolomeo in Riva
Die prähistorische Stätte am Dosso di San Bartolomeo di Ceole bei Riva di Garda ist bereits seit dem 19. Jahrhundert durch vereinzelte frühe Zufallsfunde bekannt. Im Sommer 1926 wurden dort erstmals systematische archäologische Untersuchungen durchgeführt und entsprechende Funde wissenschaftlich beschrieben, unter anderem eine prähistorische befestigte Höhensiedlung mit Keramikfragmenten, Knochenresten und Steinwerkzeugen. Die Funde gelangten aber nicht ins Stadtmuseum nach Riva, sondern wurden nach einer zunächst geplanten, vorübergehenden Verwahrung in Rovereto in das staatliche Museum der Region in Trient überführt. Dies führte zu einem in in der Presse ausgetragenen Schlagabtausch zwischen staatlichen Behörden und der lokalen Bevölkerung, die mit lokalem Stolz und Misstrauen auf den Verlust der archäologischen Funde reagiert, zumal die im Ersten Weltkrieg zerstörten Denkmäler Rivas zu diesem Zeitpunkt noch nicht wiederhergestellt worden waren. Um den Schutz des Hügels und den Erhalt der fragilen archäologischen Zeugnisse geht es auch in einer aktuellen Diskussion, die im November 2025 von der Bürgerinitiative „Riccardo Pinter“ angestoßen wurde.
Einen Eindruck von der Auseinandersetzung um die Funde vor 100 Jahren vermittelt der Nuovo Trentino vom 21. August 1926 nachzulesen, in dem eine Zuschrift eines Bürgers aus Riva veröffentlicht wurde:
„Bekanntlich wurde am Dos di San Bartolomeo di Ceole, einer kleinen Fraktion der Gemeinde Riva, am Fuß eines Hügels […] vor nicht allzu langer Zeit eine ausgedehnte neolithische Fundstätte entdeckt, ja, nach Ansicht der Experten sogar ein ganze neolithische Höhensiedlung […]. Allerdings hat in der Zwischenzeit ein großer Teil dieses Fundmaterials zusammen mit einigen seltenen römischen Münzen ‚Beine bekommen‘. […] Was man jedoch kaum verstehen oder entschuldigen kann, ist die völlige Vernachlässigung, mit der die Gemeinde Riva […] die Entdeckung sich selbst überlassen hat: Man konnte nämlich letzthin feststellen, dass besagte Fundstätte […] der Gier allerlei zwielichtiger Spekulanten, die wie ein Schwarm Sperber über den Ort herfallen, immer wieder neue Beute bietet.
Zu allem Überfluss kam nun über Vermittlung irgendeiner Behörde, die angeblich für die Ausgrabungen in der Provinz Verona zuständig ist, […] der Bescheid, dass das gesamte in Ceole ausgegrabene und noch auszugrabende Material gesammelt und vorläufig dem Museum von Rovereto zur Aufbewahrung übergeben werden soll.
Sollte dies alles ohne Wissen der örtlichen Behörden geschehen sein, vor allem ohne Wissen der Gemeinde Riva selbst, die […] die in ihrem Sprengel allein über Gemeindeeigentum verfügungsberechtigt ist, […] so würde dies einen überaus ungerechten und verabscheuungswürdigen Anschlag auf die Eigentumsrechte der Stadt Riva darstellen. Die Sache ist derart ungeheuerlich, dass sie kaum glaubhaft erscheint, während doch selbst Kindern bekannt ist, dass jeder Kunstgegenstand, sei er von antiquarischem oder numismatischem Wert, der auf Gemeindegebiet gefunden wird, an die Gemeinde zu fallen hat, die ihn ihrerseits mit aller Sorgfalt zu verwahren hat, und zwar an einem würdigen Aufbewahrungsort, der für uns das Stadtmuseum ist. […]“
Die Antwort der zuständigen Stelle am 25. August fällt nüchtern aus:
„Der Bürger von Riva, der den in Ihrer angesehenen Zeitung vom 21. August, Nr. 197, veröffentlichten Brief verfasst hat, kennt in keiner Weise die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Ausgrabungen und archäologische Funde. Hätte er sie auch nur in groben Zügen gekannt, hätte er nicht so viele Worte darauf verwendet, der Gemeindeverwaltung Zuständigkeiten und Eigentumsrechte zuzuschreiben, die in Wirklichkeit ausschließlich dem Ministerium für öffentlichen Unterricht zustehen – nämlich der Schutz der archäologischen und künstlerischen Interessen sowie das Eigentum an Gegenständen, die durch Ausgrabungen oder Zufallsfunde entdeckt werden. […] Die Sondierungsgrabungen auf jenem Hügel, auf dem sich die Reste einer neolithischen befestigten Höhensiedlung befinden, wurden mit vorheriger Genehmigung des Ministeriums für öffentlichen Unterricht zu rein wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt – und zwar von dieser Aufsichtsbehörde für Altertümer mit Sitz in Padua, also von der einzigen Stelle, die über die Befugnis sowie die technischen und finanziellen Mittel verfügt, um archäologische Ausgrabungen an jedem Punkt des ihr unterstehenden Sprengels durchzuführen. […] Die gefundenen Gegenstände wurden in die archäologische Abteilung des Museums von Trient überführt, dem einzigen staatlichen Museum der Region, und zwar ebenfalls gemäß den Bestimmungen der bereits erwähnten Verordnung. Und dort, in jenem Museum, werden die Gegenstände aus Ceole in Kürze würdig ausgestellt und stets sorgsam verwahrt werden, wie viele andere auch, von denen einige ebenfalls aus dem Gebiet von Riva stammen.“
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