Der Bergisel – eine 746 m hohe Erhebung im Süden von Innsbruck – ist ein Naherholungsgebiet, das durch seine Museen und Gedenkstätten an die Kaiserjäger, an die Tiroler Freiheitskämpfe und an die vier Gefechte von 1809 bekannt ist. 2010 wurde das Innsbrucker Riesenrundgemälde in das neue Tirol Panorama am Bergisel verlegt. Bis heute finden dort immer wieder Gedenkveranstaltungen statt, zuletzt haben sich am vergangenen Sonntag mehr als 10.000 Schützen der Alpenregion dort getroffen. Daneben fand vor knapp 100 Jahren das erste Springen am Bergisel statt, damals noch auf einer Naturschanze. Heute gilt die Bergisel-Schanze als eines der Wahrzeichen Innsbrucks und der Bergisel ist nicht nur als musealer Raum und Gedenkstätte, sondern auch als Austragungsort für Sportveranstaltungen bekannt.
Doch wem gehört der Bergisel? Um diese Frage entbrannte vor hundert Jahren ein „interessanter Rechtsstreit“, wie die Innsbrucker Nachrichten am 17. Mai 1926 berichten:
„Dem Landtag lag am Samstag u. a. ein Bericht vor, der sich mit dem strittigen Problem der Besitzverhältnisse am Berg Isel beschäftigt. In diesem Bericht heißt es:
Laut Uebergabsvertrag vom 1. Juni 1920 ist das Eigentum jener Liegenschaften, die als Tiroler Ruhmesstätte am Berg Isel meistbekannt sind, vom Stifte Wilten dem Lande Tirol unentgeltlich übergeben worden. Die grundbücherliche Einverleibung dieses Eigentumsrechtes erfolgte am 29. September 1920.
Zur Rechtsgültigkeit der Eigentumsübertragung fehlte jedoch ein Beschluß des Kapitels des Zisterzienserstiftes [sic!] Wilten, sowie die staasbehördliche [sic!] Genehmigung dieses Uebergabevertrages seitens des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht. Letztere wurde mit der Begründung verweigert, daß das Stift Wilten, solange es aus dem Religionsfonds oder aus anderen Fonds im Genusse von staatlichen Bezügen sich befinde, wertvolles Stammvermögen nicht unentgeltlich abgeben dürfe. Die Landesregierung vermochte im Verhandlungswege die Zustimmung des Kultusamtes nicht zu erlangen.
Weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eigentumsübertragung der Berg-Isel-Realitäten an das Land Tirol zur Zeit der grundbücherlichen Durchführung des Uebergabevertrages am 1. Juni 1920 nicht vorlagen, hat das Oberlandesgericht Innsbruck im Sinne des Artikels 17 des Gesetzes vom 18. März 1897 […] über die Löschung gesetzwidriger Grundbuchseintragungen Erhebungen angeordnet, die am 20. Mai 1926 stattfinden werden. Zu denselben wird die Landesregierung einen Vertreter entsenden. Wenn sich ergeben wird, daß die grundbücherliche Uebertragung des Berg-Isel-Eigentums an das Land Tirol in einer den Gesetzen nicht entsprechenden Weise erfolgt ist, wird das Oberlandesgericht eine Erkenntnis der Löschung der Eintragung fällen, wogegen der Rekurs an den Obersten Gerichtshof offen steht.“
Der Bergisel und seine Infrastruktur stehen bis heute im Eigentum von mehreren öffentlichen und kirchlichen Institutionen, allen voran der Stadt Innsbruck, dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten und dem Land Tirol, sowie einzelnen angrenzenden privaten Eigentümern.