Die Italianisierung der Familiennamen in Südtirol wird konkret
Die Italianisierung der „verdeutschten Familiennamen“ war einer der 32 Punkte des politischen Programms von Senator Ettore Tolomei, der 1926 konsequent umgesetzt wurde. Mit dem königlichen Dekret Nr. 17 vom 10. Jänner 1926 wurde die Umwandlung der Familiennamen angeordnet; im Spätsommer folgte die entsprechende Durchführungsverordnung. Damit wurde der Präfekt beauftragt, ein Register aller Familiennamen anzulegen, die in ihre italienische Form überführt werden sollten. Ende September ergingen schließlich konkrete praktische Anweisungen der Staatsanwaltschaft Bozen an die Richter.
Während die lokale deutschsprachige Presse aufgrund der Zensur höchstens in nüchternem Ton über die Italianisierungsmaßnahmen berichten konnte, wurde die Kritik im deutschsprachigen Ausland zunehmend lauter, so auch in lokalen Blättern:. Am 11. September 1926 schrieben die Kitzbüheler Nachrichten:
„Mit königlichem Gesetzdekret wurde nun angeordnet, daß die Familiennamen in Südtirol, die ihren Ursprung in italienischen oder lateinischen Namen hatten und ins Deutsche übersetzt wurden, wieder italienisch werden müssen. Die Umwandlung in die italienische Form wird mit Dekret ausgesprochen und wird derjenige, der seinen Namen in der alten gut deutschen Form gebraucht, mit einer Geldstrafe von 500–3000 Lire belegt.
Was sich die Italiener damit erlauben, kann wohl nur Frechheit genannt werden. Die Berufung auf den italienischen oder lateinischen Namen ist natürlich nur Heuchelei, die den Zweck hat, erst eine Handhabe zu diesem Namensraub zu geben und zweitens den Südtirol bereisenden Ausländern mit italienischen Namen aufwarten zu können, um dadurch zu beweisen, daß die Bevölkerung italienisch ist. Wir sind gespannt darauf, was für ein Unsinn aus dieser Verwelschung der Namen herauskommt.“