Strenge Weisungen für die deutschsprachige Südtiroler Presse
Wer in den deutschsprachigen Südtiroler Zeitungen von 1926 blättert, dem fällt auf, dass plötzlich kaum mehr die Rede von politischen Konflikten, sozialen Protesten oder kritischen Stimmen ist. Stattdessen dominieren amtliche Mitteilungen, unpolitische Meldungen und alltägliche Berichte die Südtiroler Presse, die den strengen Vorgaben der unerbittlichen Zensur des faschistischen Regimes entsprechen. Viele Zeitungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt worden oder hatten aufgegeben. Die einzige verbliebene Südtiroler Tageszeitung, die Meraner Zeitung, erschien am 27. Februar 1926 zum letzten Mal. Ab 1. März wurde in derselben Meraner Druckerei S. Pötzelberger die deutschsprachige faschistische Alpenzeitung gedruckt. Darüber schreibt das Innsbrucker Satireblatt Der Tiroler Wastl in seiner poetischen Wochenschau vom 10. März 1926:
„In Südtirol ist von Bedeutung,
Die neugeschaff’ne ‚Alpenzeitung‘.
Wer glaubt, daß er ein deutsches Blatt
Voll deutschen Denkens vor sich hat,
Der ist am Holzweg, denn Faschisten
Versuchen so zu überlisten
Das deutsche Denken, das sich regt –
Ihm ward das Kuckucksei gelegt.“
Der Südtiroler, ebenfalls eine Innsbrucker Zeitschrift, erläuterte in seiner Ausgabe vom 15. März 1926 einige Hintergründe zur neuen Tageszeitung und den strengen Auflagen für die Südtiroler Presse:
„Nunmehr erscheint in Südtirol eine einzige deutsche Tageszeitung, die ‚Meraner Zeitung‘. Auch sie wird ihr Erscheinen bald einstellen und dem neuen deutsch geschriebenen Faschistenblatte der ‚Alpenzeitung‘ jede Konkurrenz aus dem Wege räumen. Der ‚Landsmann‘ darf noch immer nicht erscheinen, trotzdem dessen Redakteur, Fuchsbrugger, mit Urteil vom 19.11.26 [sic!] wegen angeblicher Beleidigung des faschistischen ‚Dante Alighieri‘-Vereines freigesprochen wurde, nachdem ihm die erste Instanz eine Strafe von 11 Monaten und 20 Tagen zuerkannt hatte.
Die Südtiroler Presse hat folgende Weisungen: Vor allem müssen alle administrativen Verordnungen genau befolgt werden. Insbesondere müssen die Tolomeischen Ortsnamen ausschließlich Verwendung finden. Aus dem Auslande dürfen keine Nachrichten über Streik- und Lohnbewegungen abgedruckt werden. Meldungen über größere Unglücksfälle in Italien dürfen nur in der amtlich verlautbarten Form wiedergegeben werden. Antifaschistische Nachrichten, die den Interessen Italiens, seiner Volkswirtschaft, Währung, dem Fremdenverkehr usw. schaden könnten, sind nicht zugelassen.“