Mitteilung über nicht bestehende Verbindlichkeiten
Rechtliche Grundlage: Artikel 33 Absatz 1 vom Gv.D. Nr. 33/2013
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerunternehmen
Datum
Gesamte Schulden
Zahl der Gläubiger
31/12/2021
0,00 €
0
31/12/2020
0,00 €
0
31/12/2019
0,00 €
0
31/12/2018
0,00 €
0
31/12/2017
0,00 €
0
31/12/2016
0,00 €
0
Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltung gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2013 zum 31. Dezember 2020
Mit Bezug auf die Pflicht zur Mitteilung der bis zum 31. Dezember 2020 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten gemäß Artikel 7, Absatz 4 und/oder 4-bis des Gesetzesdekretes Nr. 35/2013, umgewandelt in das Gesetz 64/2013, wird erklärt, dass für die EVTZ "Europaregion Triol-Südtirol-Trentino" zum Zeitpunkt der gegenständlichen Mitteilung, keine festgestellten, bestimmten und bis zum 31. Dezember des Jahres 2020 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten für Dienstleistungen, Lieferungen und Vergaben sowie keine Verpflichtungen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen bestehen.
Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltung gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2013 zum 31. Dezember 2019
Mit Bezug auf die Pflicht zur Mitteilung der bis zum 31. Dezember 2019 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten gemäß Artikel 7, Absatz 4 und/oder 4-bis des Gesetzesdekretes Nr. 35/2013, umgewandelt in das Gesetz 64/2013, wird erklärt, dass für die EVTZ "Europaregion Triol-Südtirol-Trentino" zum Zeitpunkt der gegenständlichen Mitteilung, keine festgestellten, bestimmten und bis zum 31. Dezember des Jahres 2019 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten für Dienstleistungen, Lieferungen und Vergaben sowie keine Verpflichtungen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen bestehen.