Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung: Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Januar 2020, Nr. 4
Bestimmungen über die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen bei den öffentlichen Verwaltungen und bei den öffentlich kontrollierten Körperschaften des privaten Rechts: Gesetzesvertretendes Dekret vom 8. April 2013, Nr. 39 (zweisprachige Version mit letzter Aktualisierung im Mai 2014)