Südtirol
Nachfolgende Ausführungen sind aus den „Markierungsrichtlinien für die Wanderwege in Südtirol“ entnommen, die im Jahr 2019 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und gemeinsam von den Wegehaltern – Alpenverein Südtirol (AVS), Club Alpino Italiano – Alto Adige, Südtiroler Tourismusorganisationen sowie den Naturparkverwaltungen – erarbeitet wurden. Die Richtlinien definieren die Grundlagen für eine landesweit einheitliche Markierung und Beschilderung des Wanderwegenetzes in Südtirol.
Fußweg - Wanderroute: (keine Farbe)
a) Fußwege sind Verkehrsverbindungen für Fußgänger. Sie sind reine Talwege und verlaufen vorwiegend in Siedlungsgebieten.
b) Fußwegenetze umfassen zweckmäßig verbundene Fußwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und ähnliche Anlagen. Fahrstraßen und Gehsteige können als Fußwege dienen.
c) Fußwege erschließen und verbinden insbesondere Siedlungsgebiete, Infrastrukturen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Einrichtungen untereinander.
Wanderweg - Wanderroute: (keine Farbe)
a) Wanderwege verlaufen im Wesentlichen auf breit angelegten Wegen und liegen in der Regel außerhalb des Dauersiedlungsraums.
b) Wanderwegenetze umfassen zweckmäßig verbundene Wanderwege, Steige, Forstwege und schwach befahrene Straßen. Historische Wegstrecken und themenspezifische Verbindungswege können als Wanderwege dienen.
c) Wanderwege erschließen insbesondere für die Erholung geeignete Gebiete, Kultur- oder Naturbesonderheiten im Dauersiedlungsbereich, Haltestellen im öffentlichen Verkehr sowie touristische Einrichtungen. Das Wanderwegenetz erschließt in der Regel die Meereshöhe der Almregionen.
Bergweg - Bergroute: (keine Farbe)
a) Bergwege sind begehbare Strecken, welche das Fortbewegen in Berggebieten erlauben und verlaufen überwiegend auf Gebirgswegen mit unterschiedlicher Breite und Steigung außerhalb des Dauersiedlungsraumes.
b) Bergwegenetze umfassen zweckmäßig verbundene Bergwege, Steige und ins Gebirge führende Wege. Kleine Brücken und angelegte Stufen können auf Bergwegen angebracht sein.
c) Bergwege erschließen überwiegend die Bergregionen der Almen, Bergseen und Gipfel. Entsprechend der Bergregion erschließt das Bergwegenetz in der Regel die Meereshöhe bis zur Schneegrenze.
Alpinweg - Bergroute: (keine Farbe)
a) Alpinwege sind begehbare Strecken, welche das Fortbewegen in Bergregionen erleichtern und durch alpines, oft wegloses Gelände, über Gletscher oder durch Fels mit Kletterstellen führen.
b) Alpinwegenetze umfassen zweckmäßig verbundene Alpinwege, Steige, Berghänge und Gipfel sowie abschnittsweise gesicherte Wegstrecken und Überschreitungen. Wege über Gletscher, Gesteinsablagerungen und Felsbänder können als Alpinwege dienen.
c) Alpinwege erschließen und verbinden überwiegend Berggebiete, Schutzhütten, Biwaks sowie Gegenden von alpinistischem, natur- und umweltschützerischem Interesse.
Quelle / weitere Informationen
Alpenverein Südtirol (Hrsg.) (2007): Richtlinien für die Markierung der Wege in Südtirol. - Bozen. online: https://alpenverein.it/wp-content/uploads/2026/01/Markierungsrichtlinien-dt-Web.pdf .
Verantwortlich für die offizielle Genehmigung der Markierungsrichtlinien ist die Südtiroler Landesregierung, die diese am 19. März 2019 beschlossen hat. Die fachliche Erarbeitung der Inhalte erfolgte in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Wegehalter, angeführt vom Alpenverein Südtirol (AVS) und unterstützt durch den Club Alpino Italiano – Alto Adige, die Südtiroler Tourismusvereine, die Naturparkverwaltungen sowie den Nationalpark Stilfser Joch. Die Richtlinien bündeln grundlegende Definitionen, Standards zur Markierung und Beschilderung sowie praxisnahe Anwendungsempfehlungen und dienen als verbindliche Orientierung für alle Wegehalter und verantwortlichen Einrichtungen im Wanderwegenetz Südtirols.
Kontakt

Provinz Trient / Dienststelle für Sport und Tourismus
Emma Giacomelli Boldrini
Via Romagnosi 9, I-38122 Trient
Land Tirol / Abteilung Forstorganisation
Lucia Felbauer
Bürgerstraße 36, A-6020 Innsbruck