Schweiz
Nachfolgende Ausführungen sind aus dem schweizweiten Handbuch zur Signalisation der Wanderwege entnommen, das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit den Schweizer Wanderwegen herausgegeben wurde und die verbindlichen Grundlagen für die einheitliche Signalisation der Wanderwege in der Schweiz festlegt. Die Publikation stützt sich auf die nationale Signalisationsnorm SN 640 829a.
Wanderweg:
Wanderwege sind allgemein zugängliche und in der Regel für zu Fuss Gehende bestimmte Wege. Sie verlaufen möglichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr und weisen möglichst keine Asphalt- oder Betonbeläge auf. Steile Passagen werden mit Stufen überwunden und Absturzstellen werden mit Geländern gesichert. Fliessgewässer werden auf Stegen oder Brücken passiert. Wanderwege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer. Die Signalisation der Wanderwege ist gelb.
Bergwanderweg:
Bergwanderwege sind Wanderwege, welche teilweise unwegsames Gelände erschliessen. Sie sind überwiegend steil und schmal angelegt und teilweise exponiert. Besonders schwierige Passagen sind mit Seilen oder Ketten gesichert. Bäche sind unter Umständen über Furten zu passieren. Benützer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechende Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten. Die Wegweiser sind gelb mit weiss-rot-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-rot-weiss.
Alpinwanderweg:
Alpinwanderwege sind anspruchsvolle Bergwanderwege. Sie führen teilweise durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher, über Geröllhalden, durch Steinschlagrunsen oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen. Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr. Benützer von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in sehr guter körperlicher Verfassung sein und den Umgang mit Seil und Pickel sowie das Überwinden von Kletterstellen unter Zuhilfenahme der Hände beherrschen. Sie müssen die Gefahren im Gebirge kennen. Zusätzlich zur Ausrüstung für Bergwanderwege werden Höhenmesser und Kompass, für Gletscherüberquerungen Seil und Pickel vorausgesetzt. Die Wegweiser sind blau mit weiss-blau-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-blau-weiss. Die Informationstafel Alpinwanderweg weist am Weganfang auf die besonderen Anforderungen hin.
Quelle / weitere Informationen
Bundesamt für Strassen ASTRA und Schweizer Wanderwege (Hrsg.) (2013): Signalisation Wanderwege. Handbuch. Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 6. - Bern. online: https://www.schweizer-wanderwege.ch/de/media/download/d2b3e6921c5476fccc67b4c0f66771f169539373 .
Verantwortlich für die Erstellung und Herausgabe ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit den Schweizer Wanderwegen. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgt durch Fachautorinnen und Fachautoren der Schweizer Wanderwege sowie Expertinnen und Experten der kantonalen Wanderweg‑Fachstellen. Das Handbuch legt die Grundlagen für die einheitliche Signalisation und Kategorisierung der Schweizer Wanderwege fest und basiert auf der national verbindlichen Signalisationsnorm SN 640 829a.
Kontakt

Provinz Trient / Dienststelle für Sport und Tourismus
Emma Giacomelli Boldrini
Via Romagnosi 9, I-38122 Trient
Land Tirol / Abteilung Forstorganisation
Lucia Felbauer
Bürgerstraße 36, A-6020 Innsbruck