Die geschmückten Christbäume zu Weihnachten haben ihre Wurzeln im Elsass in der Zeit vor 1500. In Tirol trat die Tradition ab Mitte des 19. Jahrhunderts auf: Landeshauptmann Clemens Franz Graf von Brandis ließ erstmals 1841 in der Innsbrucker Hofburg einen mit Kerzen geschmückten Baum für sich und seine Familie aufstellen – und gab damit den Startschuss für einen Brauch, der sich in der Folge sehr rasch verbreitete. Doch schon bald sorgte der Christbaum-Brauch für Konflikte – insbesondere wegen der Belastung der heimischen Wälder. Die Tiroler Bauernzeitung berichtete am 17. Dezember 1925:
„In Anbetracht der rücksichtslosen Schädigungen der heimischen Wälder durch eigenmächtige, nicht waldpflegliche Gewinnung von Christbäumen wird eindringlich darauf hingewiesen, daß eigenmächtiges Abhacken von frischen Bäumen in fremden Wäldern gemäß §60 RFG als Forstfrevel bestraft wird. Es muß daher jedermann, welcher die Gewinnung von Christbäumen in fremden Wäldern beabsichtigt, vor allem die Bewilligung hiezu von dem betreffenden Waldbesitzer, bei größeren Mengen zum Wiederverkaufe überdies mit der gemeindeämtlichen Bestätigung versehen, beibringen.“
Für Diskussion sorgte im Jahr 1925 aber nicht nur die Entnahme von Christbäumen aus fremden Wäldern, sondern auch deren Verkaufspreis. Die Innsbrucker Nachrichten schreiben am 21. Dezember 1925:
„Der Preis der Christbäume ist seit Samstag bedeutend heruntergegangen. Schöne, übergroße Tannenbäume sind schon um fünf Schilling zu haben, Fichtenbäume kosten zwischen 40g und 3 S; gleich hohe Tannenbäume um 30 Prozent mehr. Diese Richtpreise hat der Händler Fröhlich aufgestellt. Die Händler beklagen sich über die hohen Standgebühren, die vom Marktamt eingehoben werden; sie betragen pro laufenden Meter 60g, so daß ein Händler täglich zwischen sechs und sieben Schilling Standgebühren entrichten muß. Der Handel geht sehr flau, trotz der bedeutenden Preissenkung kommen die Händler nicht auf ihre Rechnung.
In Südtirol hingegen ließ im Dezember 1925 ein angebliches „Christbaumverbot“ die Wogen hochgehen. Die Volkszeitung stellt am 19. Dezember richtig:
„Die in der Presse verbreiteten Nachrichten über ein Christbaumverbot in Südtirol dürften auf folgenden Anlaß zurückzuführen zu sein. Es verlautete in der Bevölkerung, der Forstkommissär wolle die Schlägerung von Christbäumen wegen Gefahr von Forstfreveln verbieten. Tatsächlich erschienen auch erst am 13. Dezember die Christbäume auf dem Markte, was die obige Vermutung zu bestätigen schien. Der Präfekturskommissär hat dann in seinem Erlaß erklärt, es habe sich um ein Mißverständnis gehandelt. Ein formelles Verbot der Christbaumschlägerung ist nicht vorgelegen.“