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Schuman-Praktika beim Europäischen Parlament

Bis zum 31. Mai können Bewerbungen für Praktika im Europäischen Parlament eingereicht werden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 28. Februar 2026 absolviert werden können.

  • 09.05.2025
Das Bild zeigt einen blauen Hintergrund mit dem Logo der Europäischen Union in der Mitte. Unter dem Logo steht der Schriftzug „Europäisches Parlament“ in mehreren Amtssprachen der EU. Im Hintergrund ist eine Grafik zu sehen, die die Struktur des Europäischen Parlaments darstellt.
Bewerbungen für die 497 Schuman-Praktika beim Europäischen Parlament sind bis zum 31. Mai 23:59 Uhr möglich.© pexels/AngelBena

Schuman-Praktika sind bezahlte Praktika, die vom Europäischen Parlament für eine Dauer von 5 Monaten angeboten werden. Sie können in Brüssel, Luxemburg, Straßburg oder in Büros in den verschiedenen Mitgliedstaaten absolviert werden. Ziel ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit zu geben, ihre Kenntnisse über die EU-Institutionen und die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments zu vertiefen.

Die angebotenen Praktika umfassen verschiedene Bereiche, darunter Kommunikation, internationale Beziehungen, EU-Innenpolitik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Verwaltung und viele andere. 

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Bewerbung sind wie folgt

  • Mindestalter 18 Jahre;

  • Staatsbürgerschaft der EU (oder eines Kandidatenlandes/assoziierten Landes);

  • Mindestens ein Hochschulabschluss (drei Jahre);

  • Gute Kenntnisse in zwei EU-Amtssprachen (für Nicht-EU-Bürger*innen sehr gute Kenntnisse in Englisch, Französisch oder Deutsch);

  • Sauberes Strafregister;

  • Keine Vorerfahrungen von mehr als zwei Monaten in EU-Institutionen oder Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments in den sechs Monaten vor Beginn des Praktikums.

Wie kann man sich bewerben? 

Um sich zu bewerben, muss auf der offiziellen Seite für die Bewerbung ein persönliches Konto eingerichtet werden. Hier wird die Bewerbung eingereicht. Die vorausgewählten Bewerber*innen werden gebeten, einige Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Die ausgewählten Bewerber*innen erhalten schließlich per E-Mail ein offizielles Zulassungsschreiben.

Insgesamt können maximal drei Praktikumsplätze beantragt werden. 

Spontanbewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Was Bewerbe*innen mit Behinderungen betrifft, so können sich Personen mit einer langfristigen körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigung von mindestens 20 % für dieses Programm bewerben. Als Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten können die förderfähigen Bewerber*innen eine zusätzliche Zahlung von bis zu 50 % der monatlichen Schuman-Praktikantenvergütung erhalten.

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45-47 Rue de Pascale, B-1040 Brüssel

+32 2 743 27 00-01

brussels@europaregion.info

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