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Europäischer Innovationsakt: Vereinfachung des Rechtsrahmens und Schaffung von Chancen

Die Europäische Kommission hat bis zum 3. Oktober 2025 eine öffentliche Konsultation eröffnet und lädt alle Interessensgruppen ein, Feedback zum Legislativvorschlag zur Innovation, dem Europäischen Innovationsakt (EIA – European Innovation Act), zu geben.

  • 11.09.2025
Mädchen mit Augmented-Reality-Brille
Vereinfachung des europäischen Rechtsrahmens für Innovation© Unsplash/Maxim Hopman

Die Europäische Union produziert hochwertige Forschung und Innovation und verfügt über verschiedene Instrumente, um ihre Innovationskraft zu steigern. Die Zahl der jährlich in Europa gegründeten Technologie-Start-ups hat im Zeitraum 2019–2023 jene in den Vereinigten Staaten übertroffen: durchschnittlich rund 15.000 neue Technologie-Start-ups pro Jahr gegenüber 13.700 in den USA. Trotz dieser positiven Zahlen bestehen weiterhin Schwierigkeiten für Start-ups, sich auf dem globalen Markt durchzusetzen – insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Attraktivität von Kapital über die Grenzen der EU hinaus.

Der Bedarf an einer legislativen Initiative für Innovation wurde bereits im September 2024 deutlich, als Ekaterina Zaharieva – EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation – die Notwendigkeit hervorhob, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und Start-ups zu unterstützen. Darüber hinaus sieht einer der drei Pfeiler des Competitiveness Compass, den die Europäische Kommission im vergangenen Februar veröffentlicht hat, vor, die europäische Innovationslücke zu schließen – unter anderem durch die Annahme des oben genannten Gesetzesvorschlags. In diesen Kontext fügt sich auch die im Mai 2025 angenommene Europäische Strategie für Start-ups und Scale-ups ein, die ebenfalls die Notwendigkeit eines Innovationsakts hervorhebt, um den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen.

Ziel des Europäischen Innovationsakts ist es, die Bedingungen für innovative europäische Unternehmen – einschließlich Start-ups und Scale-ups – zu verbessern und die Verbreitung von Innovation im EU-Binnenmarkt sicherzustellen. Dies soll auch zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts beitragen, obwohl weiterhin Schwierigkeiten im Bereich der Steuerpolitik bestehen, die in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt. Darüber hinaus soll der Innovationsakt die Bürokratie verringern und ein vereinfachtes, innovationsfreundlicheres Regelungsumfeld schaffen. Gleichzeitig sieht der Gesetzesvorschlag vor, den Zugang zu Finanzierungen, europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen sowie zu durch Forschung und Innovation entstandenen geistigen Eigentumswerten zu erleichtern.

Herausforderungen und Chancen

Auf europäischer Ebene besteht die größte Schwierigkeit darin, Spitzenforschung in skalierbare und marktfähige Produkte zu verwandeln. Obwohl die EU weltweit führende Wissenschaft und Forschung hervorbringt, erreichen nicht alle Innovationen den notwendigen Reifegrad, um den Marktgesetzen standzuhalten.
Bei einem jüngsten Treffen des regionalen Netzwerks ERRIN (European Regions Research & Innovation Network) wurde die Gesetzesinitiative für Innovation diskutiert. Dabei wurde hervorgehoben, dass 60 % aller globalen Scale-ups in Nordamerika ansässig sind, während nur 8 % in EU-Ländern ihren Sitz haben.

Zu den weiteren Herausforderungen gehören:

  • regulatorische und administrative Hürden,
  • Zugang zu Finanzierungen,
  • Zugang zu und Expansion in Märkte, erschwert durch 27 unterschiedliche Rechtssysteme, die die grenzüberschreitende Expansion von Start-ups einschränken,
  • Zugang zu Talenten,
  • Zugang zu Infrastrukturen, Netzwerken und Dienstleistungen.

Diese Herausforderungen können durch verschiedene Maßnahmen bewältigt werden, darunter:

  • vereinfachte, harmonisierte und innovationsfreundlichere Regulierung durch den Einsatz von Omnibus-Paketen und regulatorischen Sandboxes,
  • mehr Finanzierungen für Start-ups und Scale-ups,
  • schnelle Marktexpansion,
  • Förderung der besten Talente in Europa,
  • verbesserter Zugang zu Spitzenforschung, technologischen Einrichtungen und spezialisiertem Fachwissen – zum Beispiel durch die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen in Zusammenarbeit mit Universitäten oder anderen öffentlichen Einrichtungen.

Stakeholder aus verschiedenen Bereichen – Unternehmen, Universitäten und die Zivilgesellschaft – sind eingeladen, bis zum 3. Oktober 2025 an der öffentlichen Konsultation zum Europäischen Innovationsakt teilzunehmen: Zur Konsultation

Links

  • Europäischer Innovationsakt, Öffentliche Konsultation, Europäische Kommission
  • Kommission bittet um Rückmeldungen zum künftigen Europäischen Innovationsakt, Artikel, Europäische Kommission
  • Europäisches Innovationsgesetz soll EU-Forschung zum Markterfolg machen, Innovation News Network
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