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EU-Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 6. Februar 2024 über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Durch dieses erste umfassende Rechtsinstrument wird in der gesamten EU ein Mindestmaß an Schutz vor solchen Gewalttaten gewährleistet.

  • 08.03.2024
Frau in Unterwäsche zeigt Hand mit schwarzem Stoppzeichen.
Mit diesem allerersten EU-Rechtsakt zur Gewalt gegen Frauen wird ein wichtiger Wendepunkt in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erreicht.© Pexels/Anete Lusina

Mit der politischen Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird dieser Bereich zum ersten Mal EU-weit geregelt. Eine Richtlinie legt ein von den EU-Ländern zu erreichendes Ziel fest. Es ist dann aber Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels auf nationaler Ebene zu erlassen.

Mit dem neuen Rechtsakt werden physische Gewalt wie auch psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen, sowohl offline als auch online, als Straftatbestand eingestuft. Darunter fallen eine Reihe von Straftaten, beispielsweise die weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsehen und die gängigsten Formen von Cybergewalt, wie Cyber-Stalking und die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern.

Melde- und Risikobewertungsverfahren von Gewalt gegen Frauen müssen in jedem Mitgliedstaat sicherer, einfacher und leichter zugänglich werden. Dies soll der weiterhin unzureichende Meldung von Gewalt gegen Frauen entgegenwirken.

Ein weiterer zentraler Aspekt der neuen Richtline ist die Prävention aller Arten von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, indem ein höherer Standard für den Schutz der Opfer sowie ihren Zugang zur Justiz festgelegt wird. Mitgliedstaaten werden beispielsweise verpflichtet, Beratungsstellen und Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer einzurichten. Auch die Achtung der Privatsphäre der Opfer in Gerichtsverfahren wird durch die neuen Vorschriften verstärkt.

Nächste Schritte

Mit dem Erlass des neuen Rechtsaktes wird es zur Harmonisierung der Strafen und Verjährungsfristen für diese Straftaten kommen. Ziel ist es auch künftig eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der EU zu erreichen. Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit in Strafsachen zu intensivieren. Auch soll zur Verfolgung der Fortschritte jedes EU-Land verpflichtet werden, Daten über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu erheben, um alle fünf Jahre eine EU-weite Studie zu durchführen.

Links

  • Pressemitteilung Europäische Kommission
  • Maßnahmen der EU zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen
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