Am 6. Dezember 2024 haben die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ in „geschützt“ geändert. Diese Änderung ist am 7. März 2025 in Kraft getreten. Auf EU-Ebene schlug die Europäische Kommission bereits im Dezember 2023 eine Aktualisierung der Habitat-Richtlinie vor, um den Schutzstatus des Wolfes zu ändern. Diesem Vorschlag lagen sowohl eine frühere Entschließung des Europäischen Parlaments vom November 2022 als auch eine EU-Studie über den Zustand der Wolfspopulation zugrunde. Der Vorschlag wurde am 8. Mai 2025 vom Europäischen Parlament angenommen und muss nun noch vom Rat der Europäischen Union formell genehmigt werden. Die Änderung der Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Das Hauptziel der Überarbeitung der Habitat-Richtlinie besteht darin, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität beim Management der Art zu geben und Lösungen für die Koexistenz zwischen dem Wolf, dem Menschen und seinen Aktivitäten, insbesondere der Landwirtschaft, zu fördern. Trotz dieser Lockerung des Schutzstatus des Wolfes können die Mitgliedstaaten weiterhin - auf freiwilliger Basis - die Einstufung der Art als „streng geschützt“ beibehalten: Es obliegt daher den Regierungen und nationalen Parlamenten, die Richtlinie umzusetzen und entsprechende Gesetze zu erlassen.
Die Änderung des Schutzstatus des Wolfs wurde angesichts der schrittweisen Verbesserung des Erhaltungszustands der Art und der kontinuierlichen Zunahme der Wolfspopulation in Europa, die auf etwa 20.000 Individuen geschätzt wird (z.B. 3.300 in Italien, nach Angaben des Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale - Ispra), für notwendig erachtet. Diese Entwicklung des Kontextes legt daher eine Aktualisierung der Strategien und des Regelungsrahmens für das Management der Art nahe, um ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung der Wölfe und menschlichen Aktivitäten zu gewährleisten und Konflikte zu minimieren.