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Alles Wissenswerte über die EU-Wahl

Von 6.-9. Juni 2024 finden die Wahlen des Europäischen Parlaments in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Nachfolgend ein kleiner Einblick in die Wahlmodalitäten Italiens und Österreichs.

  • 18.03.2024
Eine Hand gibt einen Wahlzettel in die Wahlurne, die die EU-Wahlen repräsentieren sollen.
Die Wahlen der 720 Abgeordneten zum Europaparlament stehen im Juni 2024 bevor.© Pexels/Element digital

Die Legislaturperiode des 2019 gewählten Parlaments ist fast zu Ende. Im Juni wird das Europäische Parlament für die nächsten 5 Jahre gewählt. Es werden 720 Abgeordnete aus den 27 EU-Staaten ins Parlament einziehen. Das Minimum an Abgeordnete für ein Mitgliedsland sind 6 (Malta, Luxemburg, Zypern), die meisten pro Mitgliedsland 96 (Deutschland). Bisher waren es insgesamt 705 Abgeordnete im EU-Parlament. Für Italien werden gleichbleibend 76 neue Abgeordnete, für Österreich mit 20 Vertreter*innen, ein*e Vertreter*in mehr als 2019 ins EU-Parlament gewählt. Doch wie funktioniert diese Wahl?

Wahlen vor Ort: Italien

In Italien wird von Samstag, 8. Juni bis Sonntag, 9. Juni gewählt. Dazu muss man mit dem Wahlausweis und einem Personalausweis in der Gemeinde wählen, in der man den Wohnsitz hat. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Dieses Jahr ist es erstmals für Studierende „fuori sede“ möglich in einer anderen italienischen Gemeinde (z.B. dem Studienort) zu wählen, als in der Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz hat. Dazu muss man bei der Wohnsitzgemeinde einen Antrag stellen. Reisekosten zum Wahlort werden rückerstattet. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.rainews.it/tgr/emiliaromagna/articoli/2024/02/europee-si-al-voto-per-i-fuori-sede-ecco-come-presentare-la-domanda-0d322a2c-f25e-4f14-8ebe-4cd6a9052a96.html

Es gibt fünf Wahlkreise: Nord-Ost, Nord-West, Zentrum, Süden und Inseln. Trentino-Südtirol und die Wählerinnen und Wähler dieser Region gehören dem Wahlkreis Nord-Ost an.

Wahlen vor Ort: Österreich

In Österreich findet die Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024 statt. Mitzunehmen sind wiederum Wahl- und Personalausweis. Man kann in der Wohnsitzgemeinde wählen. Um wählen zu dürfen, ist hier ein Alter von mindestens 16 Jahren ausschlaggebend. Es gibt nur einen Wahlkreis – man kann also dieselben Parteilisten und Politiker*innen in ganz Österreich wählen.

In beiden Staaten gibt es eine 4 % Hürde für Parteien. Um ins Parlament einziehen zu können, muss eine Parteiliste also größer gleich 4 % aller Stimmen erhalten.

Wählen aus dem Ausland:

  • In Italien muss man bereits bis zum 21. März 2024 das hier verlinkte Formular ausfüllen und an die italienische Botschaft bzw. das italienische Konsulat an dem Ort schicken, wo man sich gerade zeitweise (weniger als 12 Monate) aus Studien- oder Arbeitsgründen aufhält. Per Briefwahl zu wählen ist nicht möglich. Gewählt wird dann vor Ort beim jeweiligen Konsulat, wo man angefragt hat am Freitag, 7. und Samstag, 8. Juni 2024. Ist man nicht nur temporär sondern längerfristig im Ausland, gelten andere Kriterien, die man direkt auf der Webseite des Außenministeriums einsehen kann: https://ambbruxelles.esteri.it/it/servizi-consolari-e-visti/servizi-per-il-cittadino-italiano/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire/ und https://www.esteri.it/it/sala_stampa/archivionotizie/approfondimenti/2024/03/elezioni-europee-2024/
  • In Österreich kann man aus dem Ausland per Brief wählen, wenn man am Wahltag im Ausland ist oder wenn man im Ausland wohnt und in Österreich keinen Wohnsitz hat. Um per Brief wählen zu können, muss man in seiner Wohnsitzgemeinde bis vier Tage vor der Wahl eine Wahlkarte beantragen. Ist man Auslandsösterreicher*in ohne Wohnsitz in Österreich, muss man sich vor Beantragung der Wahlkarte in die (Europa)Wählerevidenz eintragen lassen – und zwar bis 25. April 2024. Das kann man bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich machen – mit folgendem Formular: https://www.bmi.gv.at/412/files/AF100__Antrag_auf_Eintragung_in_die_Waehlerevidenz_und_oder_Europa-Waehlerevidenz_inkl_Ausfuellanleitung__GELB_nBF_20240222.pdf

Bürger*innen mit Staatsbürgerschaften von mehreren EU-Ländern, müssen sich entscheiden wo bzw. für welches Land sie wählen wollen. Ein mehrfacher Gebrauch des Wahlrechts ist ausdrücklich verboten.

Links

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  • Weiterführende Informationen - Italien
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