Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 GvD Nr. 33/2013
Der EVTZ verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.
Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Website unter der Rubrik "Unabhängige Kontrollorgane" der Transparenten Verwaltung verwiesen.
Was die autonome Provinz Trient betrifft, so wird auf die entsprechende Seite der OIV im Abschnitt Transparente Verwaltung verwiesen.